Zolllager (DA)
Bei Pitarch Logística S.A. verfügen wir über die Bewilligung eines Zolllagers (DA) , die es uns ermöglicht, unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre Waren, die sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, zu lagern, damit sie unbefristet dort verbleiben und bis zu ihrer Ausfuhr von Zöllen und Steuern befreit sind.
Vorteile von Zolllagern:
- Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten unter Steuetaussetzung. Unbefristeter Zeitraum für die Zuordnung zu einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung.
- Aufschiebung der Zahlung von Einfuhrmehrwertsteuer und Zöllen entsprechend den Verkäufen an spanische Kunden.
- Die Zahlung von Zöllen und der Mehrwertsteuer erfolgt zum Zeitpunkt der Auslagerung für den Verkauf.
- Teilweise oder vollständige Übertragung der Steuern der verbindlichen Verkäufe , diean Kunden aus der Gemeinschaft oder aus Drittländern getätigt wurden.
- Teillieferungen und Teilauslagerungen.
- Unternehmen, die Waren aus anderen Ländern einführen und diese an Dritte weiterverkaufen möchten, können die Waren ohne Zölle, Mehrwertsteuer und handelspolitische Maßnahmen unbefristet im Zolllager gespeichert werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Waren vor der Versendung für den Verbrauch zu behandeln oder den entsprechenden Auftrag zur Nichtveränderung des ursprünglichen Zustands der Waren zu erteilen.