Anderes Lager als Zolllager (DDL)

Wir verfügen ebenfalls über die Zulassung eines anderen Lagers als eines Zolllagers (DDT), das den Unternehmen sowohl im Hinblick auf Ein- als auch auf Ausfuhren verschiedene Vorteile bringt.

Vorteile eines anderen Lagers als eines Zolllagers (DDA):

  • Dank dieser Dienstleistung können Ein- und Verkaufsgeschäfte getätigt werden, ohne die Mehrwertsteuer beim Kauf oder bei Erhalt der Waren zahlen zu müssen.
  • Die Einfuhrzölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern können für einen befristeten Zeitraum entrichtet werden.
  • Unbefristete Lagerung unter Aussetzung der Mehrwertsteuer.
  • Möglichkeit von Teilauslagerungen von Waren.
  • Behandlung und Sortierung von Waren während ihres Verbleibs im Lager.
  • Die Selbstabführung der Mehrwertsteuer des Käufers bei den periodischen Abrechnungen ist gestattet.
  • Jedes Unternehmen aus der Europäischen Union kann diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wodurch sowohl der Käufer als auch der Einführer die genannten Steuervorteile genießen.